Beschwerde der Verbraucherzentrale Brandenburg
Zur Kündigung von Prämiensparverträgen
Die VZB hat einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, den die Sparkasse abgelehnt hat. Deswegen hat die VZB nun Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA) eingereicht.
Die Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts haben die Aufgabe, das Sparen und die Vermögensbildung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. »Die massenhafte Kündigung von langfristigen Prämiensparverträgen für die Altersvorsorge widerspricht unserer Ansicht nach klar diesem Auftrag«, so VZB-Geschäftsführer Dr. Christian A. Rumpke. Und es ist nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht rechtens.
Die VZB hatte im Dezember 2018 bei der Sparkasse Märkisch Oderland (MOL) einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem brandenburgischen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz gestellt. Sie wollte klären, wie es zu dieser weitreichenden Grundsatzentscheidung - der Kündigung von mehreren tausend Sparverträgen - kommen konnte.
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