Mieter haben Anspruch auf korrekte Abrechnung
BGH zu Heizkosten
Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 7. Februar 2019 (Az. VIII ZR 113/17) klar.
Geklagt hat ein Mieter, dem sein Vermieter die Heizkosten je zur Hälfte nach Wohnfläche und nach gemessenem Verbrauch abrechnet. Der Mann meint, dass sich laut Heizkostenverordnung in seinem Fall 70 Prozent der Kosten am Verbrauch bemessen müssten.
Das Landgericht Frankfurt am Main war der Ans...
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