Brandschutz hat Vorrang vor Betriebsrats-Mitbestimmung
Rauchen im Betrieb
In dem vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz (Urteil vom 2. August 2018, Az. 5 TaBVGa 3/18) verhandelten Fall ging es um ein Magnesiumdruckgusswerk, das von der örtlichen Kreisverwaltung die Auflage bekommen hatte, eine verbindliche, DIN-gerechte Brandschutzordnung aufzustellen. Ein Sachverständiger, der mit dieser Aufgabe betraut wurde, kam zu dem Ergebnis, dass der Brandschutz im Betrieb nicht ausreichte: Es gab in Innenräumen Raucherräume sowie Raucherecken in den Werkhallen. Zigarettenkippen tauchten an Orten auf, wo sie nichts zu suchen hatten - etwa in Rauchverbotsbereichen und in Mülleimern, in denen auch Pappbecher lagen.
Betriebsrat ging gegen das Rauchverbot vor
Verarbeitungsreste von Magnesium sind aber leicht entzündlich und in den Hallen des Betriebs gab es überall jede Menge davon. Die neue Brandschutzordnung enthielt daher ein striktes Rauchverbot ...
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