- Politik
- Prozess zur Messerstecherei in Chemnitz
»An sorgfältiger Aufklärung gespart«
Prozess um tödliche Messerstecherei in Chemnitz begonnen / Verteidiger will Einstellung des Verfahrens
Im Prozess um eine tödliche Messerstecherei am Rande des Chemnitzer Stadtfestes am 26. August 2018 hat der Verteidiger eines angeklagten Asylbewerbers aus Syrien die Einstellung des Verfahrens beantragt und zur Begründung auf gravierende Mängel in der Anklageschrift verwiesen. In dieser gebe es »eklatante Ungereimtheiten«, sagte Rechtsanwalt Frank-Wilhelm Drücke. Er warf der Anklagebehörde vor, an »sorgfältiger Aufklärung gespart« zu haben und stattdessen »Klischees fehlgegangener Integrationspolitik« zu vertreten.
Die Staatsanwaltschaft legt dem 23 Jahre alten Angeklagten Alaa S. zur Last, gemeinsam mit einem Mittäter den 35 Jahre alten Daniel H. nach einem nächtlichen Streit mit Messerstichen tödlich verletzt zu haben. Einer davon traf das Herz des Opfers. Die Anklage lautet auf gemeinschaftlich begangenen Totschlag. Die Angreifer hätten »einen Menschen getötet, ohne Mörder geworden zu sein«, hieß es in der Anklageschrift, deren...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.