Abschiebung ins Elend erlaubt
EU-Richterspruch: Große Armut ist kein Hindernis bei Rückführung von Geflüchteten
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag Urteile gefällt, die für die Asylpraxis in der EU große Auswirkungen haben können. In dem einen Richterspruch ging es darum, ob ein Mitgliedstaat Geflüchtete gemäß der Dublin-III-Verordnung in ein anderes EU-Land abschieben darf, auch wenn es dort Mängel in den Sozialsystemen gibt. In Deutschland gab es mehrere Fälle, in denen Gerichte dies untersagt hatten.
In einer weiteren Verhandlung entschied der Gerichtshof über die Behandlung von Asylsuchenden, die an der ...
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