Gustl Mollath hofft auf hohe Entschädigung
Klage gegen Bayern vor Münchner Landgericht
Der mehr als sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachte Gustl Mollath hat gute Chancen auf eine hohe Entschädigung. Zu Beginn eines von Mollath erzwungenen Zivilprozesses gegen den Freistaat Bayern nannte das Landgericht München I am Mittwoch Schadensersatzansprüche »plausibel«. Wie zum Prozessauftakt bekannt wurde, hatte das Gericht bereits im Vorfeld einen Vergleich über 600 000 Euro vorgeschlagen - diesen lehnte das Land Bayern aber ab.
Der 2013 nach 90-monatiger Zwangsunterbringung freigekommene, mittlerweile 62-jährige Mollath fordert in dem Verfahren vom Freistaat Bayern 1,8 Millionen Euro zuzüglich einer Entschädigung für mögliche gesundheitliche Spätfolgen seiner Unterbringung. Bayern hatte ihm 70 000 Euro bezahlt und sieht keine weiteren Ansprüche.
Der Fall Mollaths sorgte jahrelang für Aufsehen, er galt als Deutschlands bekanntester Psychiatriepatient. Mollath war im Jahr 2006 nach einem Prozess ...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.