Weltraumrecht mit Lücken

Das All ist kein rechtsfreier Raum. Eine Tagung in Darmstadt untersucht den Regelungsbedarf

Im erdnahen Weltraum ist mächtig was los. Rund 34 000 Objekte mit einer Größe von mehr als zehn Zentimetern kreisen in der Erdumlaufbahn, nur rund 2000 davon sind aktive Satelliten. Doch wer darf eigentlich was in den unendlichen Weiten? Gilt dort auch rechts vor links? Und wer bringt den Müll raus? Fragen, die im Mittelpunkt einer Tagung der Europäische Weltraumorganisation (ESA) in Darmstadt standen, die am Donnerstag zu Ende ging.

Da der Weltraum zu keinem Hoheitsgebiet eines Staates gehört, sind die Grundlagen des gesamten Weltraumrechts fünf Abkommen der Vereinten Nationen, wie der Leiter des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht der Universität Köln, Stephan Hobe, erläutert. Das wichtigste dieser Abkommen ist der Weltraumvertrag von 1967. Er regelt z...


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