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Medienaufsicht untersagt »Drachenlord«-Stream

München. Bayerns Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat die Verbreitung der Livestreams von Rainer Winkler alias »Drachenlord« beanstandet. Winkler sei mit sofortiger Wirkung untersagt, »Drache_Offiziell« oder »im Wesentlichen inhaltsgleiche« Angebote online live zu verbreiten, so die Aufsichtsbehörde am Donnerstag in München. Für »Drache_Offiziell« liege keine rundfunkrechtliche Zulassung vor. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1115581.medienaufsicht-untersagt-drachenlord-stream.html

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