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Medienaufsicht untersagt »Drachenlord«-Stream
München. Bayerns Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat die Verbreitung der Livestreams von Rainer Winkler alias »Drachenlord« beanstandet. Winkler sei mit sofortiger Wirkung untersagt, »Drache_Offiziell« oder »im Wesentlichen inhaltsgleiche« Angebote online live zu verbreiten, so die Aufsichtsbehörde am Donnerstag in München. Für »Drache_Offiziell« liege keine rundfunkrechtliche Zulassung vor. ...
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