Mehr als zehn Stunden Arbeit für Rettungssanitäter verboten
Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az. 9 AZR 327/18) in einem am 28. Februar 2019 veröffentlichten Urteil. Damit schützte das BAG einen Rettungssanitäter vor unbillig langen täglichen Arbeitszeiten. Durch eine »übermäßige zeitliche Inanspruchnahme« drohte ihm sonst eine Überforderung.
Mit dieser Entscheidung bekam ein angestellter Rettungsdienstsanitäter aus Brandenburg Recht. Er arbeitete bei einem Rettungsdienstunternehmen, einem Tochterunternehmen einer kommunalen Klinik, das nach einer öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag für den »bodengebundenen Rettungsdienst« erhalten hatte.
Bis zu zwölf Stunden am TagLaut Arbeitsvertrag galt für den Kläger der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den kommunalen Bereich (TVöD VKA). Darin war festgelegt, dass die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten wöchentlich nicht mehr als durchschnittlich 48 Stunden betragen darf. Die zulässige tägliche ...
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