Erstattung von Sozialhilfe soll Erben nicht zum Sozialfall machen

Bundessozialgericht: Grundsätzlich müssen Erben für Pflegekosten aufkommen

Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel am 27. Februar 2019 (Az. B 8 SO 15/17 R).

Danach kann eine heute 83-jährige Witwe aus dem Landkreis Osnabrück möglicherweise im ehelichen Wohnhaus bleiben, in dem sie bereits seit 1964 lebt. Das Hausgrundstück gehörte ihrem Mann, der zuletzt aber in einem Pflegeheim lebte. Die Kosten hatte die Sozialhilfe übernommen.

Als der Mann starb, trat seine Ehefrau das Alleinerbe an. Das Sozialamt des Landkr...


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