Kein Schmerzensgeld vom Arzt
Laut einem BGH-Urteil sind lebensverlängernde Maßnahmen trotz Leidens kein »Schaden«
Ärzte müssen kein Schmerzensgeld zahlen, wenn sie das Leben eines Patienten durch künstliche Ernährung verlängert haben. Die künstliche Ernährung stelle trotz des damit verbundenen Leidens des Patienten keinen »Schaden« dar. Stirbt der Patient, können daher dessen Erben die Ärzte nicht in Haftung nehmen und Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen, entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (AZ: VI ZR 13/18).
In dem Rechtsstreit ging es um einen 2011 verstorbenen, schwer demenzkranken und bettlägerigen Mann. Seit 2006 wurde er bis zu seinem Tod mittels einer PEG-Magensonde künstlich ernährt. Der Sohn des Patienten hatte dem behandelnden Hausarzt vorgeworfen, seinen Vater sinnlos am Leben erhalten zu haben. Spätestens seit Anfang 2010 sei dessen künstliche Ernährung nicht mehr angebracht gewesen. Der Arzt hätte seinen Vater, der sich selbst nicht mehr äußern konnte, sterben lassen sollen.
Das Oberlandesgericht (OLG)...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.