Wer haftet für Schäden am Auto?

Unfall bei der Probefahrt

  • Michaela Rassat, Juristin des D.A.S. Leistungsservices
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Wer ein Auto kaufen möchte, sollte sich nicht nur auf das Erscheinungsbild und die Angaben des Verkäufers verlassen. Neben einem gründlichen Check des Fahrzeugs hilft auch eine Probefahrt dabei, eventuelle Schäden zu erkennen. Außerdem sollten Fahrer immer testen, ob das Auto auch zu ihnen passt. Leider kommt es während Probefahrten immer mal wieder zu einem Unfall. Die Haftung ist dann davon abhängig, ob der Verkäufer ein Händler oder eine Privatperson ist.

Probefahrt beim Autohändler

Um bei einem Schadensfall Streitigkeiten zu vermeiden, verlangen viele Autohändler von Kaufinteressenten, eine sogenannte Probefahrtvereinbarung zu unterschreiben. Sie enthält Regelungen zu Versicherungsschutz und Selbstbeteiligungen, die Fahrzeugdaten sowie die Daten des Fahrers. Autohändler statten die zum Verkauf stehenden Fahrzeuge in der Regel für die Probefahrt mit einem roten Händlerkennzeichen aus. Das Fahrzeug ist damit über den Händler haftpflich...


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