Heizkosten bei Mieterwechsel
Mietrechtstipp
Stattdessen müssen am Ende der zwölfmonatigen Abrechnungsperiode die für die Wohnung angefallenen Heizkosten anteilig auf den aus- und einziehenden Mieter aufgeteilt werden. Laut Mieterverein Dresden und Umgebung (mvd) ist dabei zwischen den verbrauchsunabhängigen und den verbrauchsabhängigen Kostenanteilen zu unterscheiden.
Der verbrauchsunabhängige Kostenanteil (30 Prozent bis 50 Prozent der Heizkosten) wird nach einer Gradtagszahlentabelle zwischen Vor- und Nachmieter aufgeteilt. In Tabelle (VDI-Norm) werden langjährige Erfahrungswerte für den Verbrauch in den einzelnen Monaten im Verhältnis zum Jahresgesamtverbrauch ...
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