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Wann ist ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad sinnvoll?

Rund um die Pflege

  • Christina Fischer
  • Lesedauer: 2 Min.

»Die Familie sollte sich das Gutachten über den Pflegegrad 1 in Ruhe ansehen. Gibt es begründete Einwände, kann man einen Widerspruch einlegen«, sagt Jana Wessel von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. Die Widerspruchsfrist sei im Bescheid vermerkt. In der Regel betrage sie einen Monat nach Eingang des Bescheides.

Betroffene können zudem bei einer Verschlechterung ihres Zustandes einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad stellen. Natürlich ist es für Laien in der Regel schwer einzuschätzen, welche physischen und psychischen Veränderungen möglicherweise einen höheren Pflegegrad bewirken können.

Der Pflegegrad 1 und die finanziellen Leistungen

Voraussetzung für den Pflegegrad 1 ist eine »geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit«. Mit diesem neuen Pflegegrad 1 genehmigen Pflegekassen seit dem 1. Januar 2017 körperlich und geistig noch recht beweglichen, geringfügig hilfsbedürftigen Versicherten Pflege- und Betreuungsleistungen, wenn Gutachter eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt haben.

Nach dem alten System erhielten diese Menschen keinen Anspruch auf Leistungen aus der ...

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Nimmt die Selbstständigkeit des Betroffenen ab und damit die Belastung der Angehörigen zu, empfiehlt sich ein ausführliches Gespräch mit der Pflegeberatung. Ist bereits ein ambulanter Dienst involviert, sollte man auch mit den professionellen Pflegekräften besprechen, ob die Voraussetzungen für einen höheren Pflegegrad erfüllt sein könnten. Zu verlieren hat man nichts. Der Antrag ist kostenfrei.

Jedoch können bei mehrmaliger Antragstellung innerhalb von sechs Monaten ohne Feststellung eines Pflegegrades beziehungsweise ohne dessen Veränderung unter Umständen die Kosten der Begutachtung zu Lasten des Antragstellers gehen. Unter der gebührenfreien Rufnummer (0800) 101 88 00 erhalten gesetzlich wie auch privat Versicherte weitere Informationen.

Die Pflegeversicherung ist verpflichtet, jeden Antrag zu überprüfen, gleich ob es sich um einen Erst- oder um einen Folgeantrag bei bereits vorhandenem Pflegegrad handelt. Das gilt für gesetzlich Versicherte genauso wie für privat Versicherte. Es wird ein neues Gutachten in Auftrag gegeben.

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