Taschenmesser bleibt erlaubt
Niedersachsen will Waffenrecht verschärfen
Selbst wer wie Räuber Hotzenplotz offen im Gürtel diverse Messer stecken hat, handelt nicht gesetzwidrig, solange die Klingen nicht länger als zwölf Zentimeter sind. Dies besagt das Waffenrecht. Doch auch mit einem wesentlich kürzeren scharfen Stahl lässt sich ein Mensch schwer verletzen. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) drängt daher auf eine Erweiterung des Gesetzes. Es soll vorschreiben, dass feststehende Messer mit einer mehr als sechs Zentimeter langen Klinge nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen - und Springmesser überhaupt nicht, unabhängig von ihrer Länge.
Darüber hinaus will es das Land durch seinen Gesetzesantrag den Kommunen ermöglichen, leichter als bisher Waffenverbotszonen festzulegen und nicht nur in »heiklen« Vierteln, wie es auf der Hamburger Reeperbahn und ihrer Umgegend geschehen ist. Dort weisen Schilder darauf hin, dass neben Pfefferspray, Schreckschusspistolen und Schlagstöcken ...
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