Eltern vor OLG abgeblitzt
Abwesenheit bei Besuch von Moschee nicht rechtens
Die Nichtteilnahme an einem Moscheebesuch am 14. Juni 2016 im Rahmen des gymnasialen Geografieunterrichts in Rendsburg wird wohl erst vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig sind die Eltern des damals 13-jährigen Schülers abgeblitzt.
Als das zuständige Schulamt gegen die Eltern deswegen ein Ordnungsgeld von 300 Euro verhängte, haben diese sich entschieden, zu klagen. Dazu beauftragten sie mit Alexander Heumann einen in rechtspopulistischen und islamkritischen Kreisen aktiven Anwalt, der zur Bürgerbewegung Pax Europa gehört. Die warnt vor einer schleichenden Islamisierung Europas und wettert gegen den...
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