Wenn die Aufbruchspuren am Auto fehlen ...
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung muss nicht für aus einem Auto gestohlene Gegenstände aufkommen, wenn es keine Aufbruchspuren gibt. Dies gelte auch, wenn es möglich sei, dass die Diebe den Schlüssel des Autos elektronisch manipuliert haben. So das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 18. Februar 2019 (Az. 32 C 2803/18 (27).
Ein Mann hatte gegen seine Versicherung geklagt, die den Schaden nicht bezahlen wollte. Er forderte 3000 Euro, weil Unbekannte mehrere Gegenstände...
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