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- "Deutsche Wohnen und Co enteignen"
Enteignung light
In Deutschland wird Tag für Tag enteignet - wenn es um starke wirtschaftliche Interessen geht
Einfach enteignen geht nicht. Keine Behörde darf eine urheberrechtlich geschützte Landkarte - wie etwa von Google Maps - mir nichts, dir nichts ins Internet stellen. Auch nicht, wenn dies im Rahmen einer baurechtlichen Genehmigung in Rheinland-Pfalz geschieht. Die Behörde, in diesem Fall einer Gemeinde, muss die Eigentümerin fragen und gegebenenfalls für die Nutzung zahlen. Schließlich sei das Kartenmaterial zu gewerblichen Zwecken geschaffen worden. So urteilte kürzlich das Oberlandesgericht Zweibrücken und rettete die Betreiberin eines Stadtplandienstes vor »Enteignung«. Bei Zuwiderhandlung droht der Behörde nun ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro.
X Nummern größer war ein Enteignungsfall im Norden, der bundesweit für Aufsehen sorgte. Der Flugzeugbauer Airbus wollte Anfang der 2000er seine Landebahn in Hamburg-Finkenwerder - mitten in einem der größten Apfelanbaugebiete Europas - um 600 Meter verlängern, damit der geplante Ries...
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