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Unter dem Diktat der Sichtachsen
Potsdam muss rasanten Zuzug und Bewahrungsansprüche miteinander vereinen
Der Landeshauptstadt ist es ernst mit der Bewahrung ihrer einzigartigen Schlösser- und Gartenlandschaft. Seit 2009 muss innerhalb der engeren Pufferzone um das Welterbe jedes Bauvorhaben - sei es Neubau oder bauliche Veränderung der Außenansicht - von der unteren Denkmalschutzbehörde geprüft werden. Im weiteren Pufferbereich dagegen wird die untere Denkmalschutzbehörde nur dann eingeschaltet, wenn das Bauvorhaben zehn Meter Höhe oder 500 Quadratmeter Grundfläche überschreitet. Auf diese Weise soll vor allem erreicht werden, dass es »zu keiner relevanten Veränderung der Umgebungssituation« kommt.
Doch trotz solcher Maßnahmen steht der Welterbestatus immer mal wieder zur Debatte. Vor einigen Tagen erst wurde beim »Stadt Forum« diskutiert, ob in den kommenden Jahren Hochhäuser in der (Neubau-) Waldstadt II, im Kirchsteigfeld und auf dem einstigen Kasernenareal in Krampnitz entstehen können. Der frühere oberste Denkmalschützer Potsdam...
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