Ein Urteil gegen Intersexuelle
Der Internationale Sportgerichtshof entscheidet im Fall Semenya: Die Testosteron-Regel ist zwar diskriminierend, aber notwendig für den Sport
In den Stadien glänzt die Weltklasseläuferin Caster Semenya mit Seriensiegen und Medaillen, vor Gericht erlitt sie jetzt eine ganz bittere Niederlage. In einem wegweisenden Urteil lehnte der Internationale Sportgerichtshof im Streit um Testosteron-Grenzwerte für Frauen den Einspruch der 28 Jahre alten Südafrikanerin ab. Damit ist eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF rechtens, mit der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt werden. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Sportgerichtshofes CAS hervor.
»Manchmal ist die beste Reaktion, gar nicht zu reagieren«, twitterte Semenya. Die 28 Jahre alte Südafrikanerin hat nun die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Einspruch beim Schweizer Bundesgericht einzulegen. Seit 2009 steht die zweimalige Olympiasiegerin und dreimalige Weltmeisterin über 800 Meter im Mittelpunkt einer Debatte über Hyperandrogenismus, Intersexuali...
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