Memminger Bigotterie

Vor 30 Jahren wurde Horst Theissen wegen «illegaler Abtreibung» zu einer Haftstrafe und drei Jahren Berufsverbot verurteilt.

  • Jana Frielinghaus
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

Der Prozess gegen Horst Theissen wegen «illegalen Schwangerschaftsabbruchs in mehreren Fällen» nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs war ein Skandal. Er verstieß nicht nur gegen die Verfassung, sondern auch gegen Datenschutzregeln und viele weitere Rechtsnormen.

Aber das Verfahren in Memmingen, das am 5. Mai 1989 mit einer Verurteilung des Gynäkologen zu zweieinhalb Jahren Haft und einem dreijährigen Berufsverbot endete, war auch ein Eigentor für Abtreibungsgegner. Darin ähnelt es demjenigen gegen die Ärztin Kristina Hänel, die Ende 2017 wegen angeblicher «Werbung» für den Schwangerschaftsabbruch nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Denn in beiden Fällen kam es zu breiter Solidarisierung mit den Angeschuldigten und zu einer Welle feministischer Proteste gegen die Strafrechtsparagrafen. Sie wurden regelrecht zum Weckruf für Frauen, wieder für ihr Recht auf Selbstbestimmung über den eige...


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