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Auch ausgepackte Matratzen dürfen an den Online-Shop zurückgegeben werden
EuGH stärkt Kundenrechte bei Onlinekäufen
Im Internet bestellte Matratzen werden meist in Plastikfolie eingepackt geliefert. Um sie zu testen, müssen Kunden sie auspacken. Aber können sie die Matratze dann noch zurücksenden, wenn sie nicht gefällt?
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1118163.onlinekauf-auch-ausgepackte-matratzen-duerfen-an-den-online-shop-zurueckgegeben-werden.html
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