»Nicht evident«
NPD-Propaganda
Nach dem Hessischen Rundfunk und dem Norddeutschen Rundfunk muss auch der Bayerische Rundfunk laut einer Gerichtsentscheidung einen Wahlwerbespot der Nazipartei NPD für die Europawahl senden. Der Text des Wahlwerbespots habe nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München nicht »evident« (offenkundig) den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Ablehnung der Ausstrahlung erforderlich gewesen wäre, teilte e...
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