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Student bekommt weniger Wohngeld - weil er zur Tafel geht
Streit um Anrechnung von Spenden auf Sozialleistungen / Hilfsorganisation kritisiert Entscheidung des Bezirksamtes Lichtenberg
Berlin. Die Berliner Tafel hat die Kürzung von Sozialleistungen wegen der Anrechnung freiwilliger Lebensmittelspenden auf das Einkommen kritisiert. Ein solches Vorgehen sei willkürlich und rechtswidrig, erklärte die Vorsitzende der Berliner Tafel, Sabine Werth, am Montag in Berlin. Hintergrund ist der Fall eines Berliner Studenten, der im Sommer vergangenen Jahres bei seinem Antrag auf Wohngeld beim Bezirksamt Lichtenberg angegeben hatte, Lebensmittel von einer »Laib und Seele«-Ausgabestelle zu beziehen.
Diese Ausgabestellen werden von der Tafel beliefert. Daraufhin habe das Bezirksamt knapp 2.900 Euro pro Jahr als Einnahmen zuungunsten des Antragstellers berechnet. Der Widerspruch gegen diesen Bescheid sei im Frühjahr abgelehnt worden, hieß es weiter von der Tafel.
Die zuständige Bezirksstadträtin Katrin Framke (parteilos) sprach auf Anfrage von einer möglichen Grauzone. Bislang liege zu der Frage noch keine höchstrichterliche Rechtssprechung vor. Unabhängig davon sei sie aber der Auffassung, so Framke, »dass Unterstützung durch Essen, ob durch gemeinnützige Vereine oder die Familie, grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet werden sollte«.
Werth betonte, die Tafel sei ein unabhängiger Verein, »der schon immer bewusst auf staatliche Fördergelder verzichtet hat, um genau diese unzulässige Verknüpfung von zustehenden Sozialleistungen und freiwilligen Lebensmittelspenden zu vermeiden«. In der Ablehnung des Widerspruchs berechnete das Amt nach übereinstimmenden Angaben den »Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung auf monatlich 241 Euro«: 51 Euro für das Frühstück, 95 Euro für das Mittagessen und 95 Euro für das Abendessen.
Framke wollte sich zum konkreten Fall aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern. Sie kündigte aber an, zu dieser »grundsätzlichen Frage« juristische Stellungnahmen vom Rechtsamt des Bezirkes und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einzuholen. Sie würde es begrüßen, sagte Framke weiter, wenn durch entsprechende Urteile endgültige Klarheit geschaffen würde. Es gehe um die Frage, ob sachbezogene Leistungen, wie Nahrungsmittel, durch gemeinnützige Vereine wie die Tafel als Einkommen angerechnet werden müssen.
Bezirksbürgermeister Michael Grunst (LINKE) betonte in einer Reaktion auf Facebook, dass er für die Entscheidung kein Verständnis habe, die Akte angefordert habe und das Ganze am Dienstag in der Sitzung des Bezirksamtes thematisieren werde.
Laut Tafel sind die vom Bezirksamt veranschlagten Summen willkürlich festgelegt und entbehren jeder Grundlage. Die 45 Berliner Ausgabestellen geben einmal pro Woche Lebensmittel an bedürftige Menschen in ihrer Nachbarschaft ab. Die Menge der abgegebenen Lebensmittel sei immer nur eine Unterstützung für wenige Tage, niemals eine vollständige Versorgung, hieß es.
Zudem enthalte die Lichtenberger Entscheidung diverse Fehler, erklärte die Tafel weiter. Entscheidend ist aus ihrer Sicht aber die unzulässige Anrechnung von freiwilligen Lebensmittelspenden. Der Staat habe eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürgern, der er nachkommen müsse, sagte Werth. »Diese Pflicht darf in keiner Weise mit dem gemeinnützigen, ehrenamtlichen und freiwilligen Engagement der Berliner Tafel verrechnet werden«, so die Gründerin der ersten Tafel Deutschlands vor 26 Jahren.
Der Fall sorgt auch für Zündstoff innerhalb der Tafel-Bewegung. Der Vorsitzende von Tafel Deutschland, Jochen Brühl, hatte Ende April »eine staatliche Unterstützung zur Grundfinanzierung der Tafel-Arbeit« gefordert. Nur so könne sichergestellt werden, dass überschüssige Lebensmittel durch Tafeln flächendeckend gerettet werden. In ihrer Pressemitteilung von Montag distanzierte sich die Berliner Tafel aus Gründen der Unabhängigkeit von dieser Forderung nach staatlicher Unterstützung. Agenturen/nd
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