Arzttaxi: Die Kostenübernahme wird einfacher
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen benötigen oft ein Taxi, um zum Arzt zu kommen. Dafür waren bisher ein Antrag und die vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Seit Beginn des Jahres wird diese Inanspruchnahme zumindest teilweise vereinfacht.
Grundlage ist das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Es sieht vor, dass für Krankenfahrten zu einer ambulanten Behandlung kein Antrag mehr gestellt werden muss. Mit der ärztlichen Verordnung gilt dies als genehmigt.
Für solch eine Krankenfahrt kann ein Tax...
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