Enteignung ohne Entschädigung

Kubas Agrarreform brach radikal mit Großgrundbesitz

  • Andreas Knobloch
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Heute vor 60 Jahren, am 17. Mai 1959 - gut fünf Monate nach dem Triumph der Revolution am 1. Januar -, unterzeichnete Fidel Castro als Ministerpräsident das Gesetz über die Agrarreform. Das Gesetz war von einer fünfköpfigen Gruppe unter Federführung Che Guevaras ausgearbeitet worden. Damals waren fast drei Viertel der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Besitz von neun Prozent der Grundeigentümer, während 70 Prozent der Bauern kein eigenes Land besaßen. Die 1. Agrarreform begrenzte den Landbesitz auf 400 Hektar. Einheimischer und US-amerikanischer Großgrundbesitz wurde in der Folge verstaatlicht. Mehr als 150 000 Bauern profitierten von der kostenlosen Übergabe des Bodens an die besitzlose Landbevölkerung.

Unter dem Eindruck konterrevolutionärer Banden, vor allem im Escambray-Gebirge in Zentral-Kuba, und der zunehmend feindlichen Kuba-Politik der USA wurde die Zentralisierung der ...


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