Beschlüsse nur binnen eines Monats anfechtbar

Heizkosten in Wohnanlagen

Genehmigen jedoch Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung eine jährliche Verbrauchsabrechnung, die den Vorgaben der Verordnung widerspricht, wird die Abrechnung rechtsverbindlich, wenn der Beschluss von keinem Eigentümer innerhalb eines Monats gerichtlich angefochten wird. Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az V ZR 193/17) hin.

Eine Eigentümergemeinschaft hatte in ihrer Teilungserklärung geregelt, dass 70 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig und 30 Prozent nach Wohnflächen auf die Wohnungen aufgeteilt werden. Dementsprechend hatte der Verwalt...


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