Streit um Studiengebühr setzt sich fort
Je 51 Euro Rückmeldegebühr pro Semester hatten die brandenburgischen Hochschulen in den Jahren 2001 bis 2008 von ihren Studenten kassiert. Das war rechtswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht im Januar 2017. Doch das Potsdamer Wissenschaftsministerium vertrat nachher die Ansicht, dass nur ungefähr 65 Studenten, die fristgerecht gegen die Rückmeldegebühr geklagt hatten, einen Anspruch auf die Rückzahlung des Geldes haben. Die übrigen Fälle seien spätestens seit 2012 verjährt.
Doch das wollten sich mehrere Betroffene nicht bieten lassen. Ende März 2019 verhandelte das Verwaltungsgericht Potsdam zwei Fälle, darunter den der ehemaligen Studentin Claudia Engel. Ihr Rechtsanwalt Falko Drescher argumentierte: »Es ist einhellig in der Rechtsprechung, dass eine Verjährung erst dann beginnen kann, wenn eine Recht...
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