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Wahl-O-Mat ist wieder online
Außergerichtliche Einigung zwischen Bundeszentrale und Kleinpartei Volt / Wahl-O-Mat soll in veränderter Form angeboten werden
Bonn. Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung ist wieder online. Der Rechtsstreit mit der Partei Volt wurde mit einem außergerichtlichen Vergleich beigelegt, wie die Bundeszentrale am Donnerstagabend in Bonn mitteilte. Danach soll der Wahl-O-Mat bei zukünftigen Wahlen in veränderter Form angeboten werden. Nutzer können dann selbst entscheiden, mit wie vielen Parteien sie ihre Voten vergleichen, die Beschränkung auf maximal acht Parteien entfällt.
Auf Initiative der Partei Volt hatte das Kölner Verwaltungsgericht am Montag mit einer einstweiligen Anordnung das Internetangebot der Bundeszentrale in der derzeitigen Form untersagt. Die Richter hatten beanstandet, dass nur bis zu acht Parteien gleichzeitig für einen Vergleich angewählt werden können. Das benachteilige kleine und unbekanntere Parteien. Die Bundeszentrale hatte gegen die Anordnung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Durch die außergerichtliche Einigung ist nun keine Gerichtsentscheidung mehr nötig.
Volt erklärte zu der Einigung: »Der Weg ist frei, dass in Zukunft jede Nutzerin und jeder Nutzer frei auswählen kann, mit wie vielen Parteien sie/er die eigenen Antworten vergleichen will.« Die freie und informierte politische Meinungsbildung werde so verbessert.
Mithilfe des Wahl-O-Maten sollen Wähler herausfinden können, welche Parteien den eigenen Interessen am nächsten stehen. Dazu vergleichen sie ihre Voten zu 38 Thesen mit denen der zur Wahl stehenden Parteien. Das Internetangebot gibt es seit 2002. Zur Bundestagswahl 2017 nutzten es nach Angaben der Bundeszentrale 15,7 Millionen Menschen. Der Wahl-O-Mat zur Europawahl sei vom 3. Mai bis zur Abschaltung am Montag bereits rund 6,4 Millionen mal geklickt worden. Agenturen/nd
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