Vollkasko muss für Unfall durch allein fahrendes Auto zahlen
Kfz-Versicherung
Eine Vollkaskoversicherung muss für Schäden durch einen Unfall aufkommen. Das gilt auch dann, wenn nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden kann, ob sich der Unfall wirklich so ereignete wie vom Autobesitzer geschildert. Das entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (Az. 11 U 74/17).
Unfallhergang umstritten
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet, hatte ein Autofahrer mit seinem Automatikfahrzeug eine Toreinfahrt durchbrochen und zwei Stützpfeiler beschädigt. Der Mann behauptete, das Fahrzeug habe sich von selbst i...
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