Studenten müssen weiterhin warten
Streit um die Kosten der Erstausbildung
Studenten sollten nicht tatenlos abwarten. Entscheidet das Gericht zu ihrem Vorteil, dann ist vor allem eines besonders wichtig: Für alle Ausgaben müssen Belege vorliegen. Das gilt im Übrigen auch für schulische Ausbildung zum Beispiel für Physiotherapeuten, Piloten, Heilpraktiker oder andere Berufe mit hohen Ausbildungsgebühren.
Die Chancen, dass auch für die Kosten der Erstausbildung als Werbungskosten abgesetzt werden können, stehen nicht schlecht. Zuletzt gab es »Schützenhilfe« von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Diese sollte für das Bundesverfassungsgericht die Streitfrage bewerten. Das Ergebnis: Auch die Kammer unterstützt die Auffassung, dass die Kosten der Erstausbildung Werbungskosten sind. Die Bundesrechtsanwaltskammer folgt damit der Bewertung des Bundesfinanzhofs.
Was bringt die Anerkennung als Werbungskosten?
Studenten oder Auszubildende, die eine Zweitausbildung absolvieren, kennen das. Wer Werbungskosten geltend mache...
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