Arzneimittel von der Steuer absetzen: Wie geht das?
Steuertipp zur »außergewöhnlichen Belastung«
Ob es sich um Schmerz-, Verdauungs- oder Erkältungsmittel handelt - es gibt viele Medikamente, die Patienten meist selbst bezahlen müssen. Auch bei Hautproblemen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten in der Regel nicht. Denn hierbei handelt es sich in vielen Fällen um nicht verschreibungspflichtige Medikamente, auch OTC (Over-the-counter)-Medikamente genannt.
Darüber hinaus gibt es einige verschreibungspflichtige Arzneimittel, deren Wirksamkeit nicht ausreichend bewiesen ist. Dafür müssen Patienten ebenfalls selbst in die Tasche greifen. Patienten können die Kosten für Arzneimittel allerdings steuerlich geltend machen. Das aber nur, wenn sie von einer zur Heilbehandlung zugelassenen Person verordnet worden sind. Das kann ein Arzt oder auch ein Heilpraktiker sein.
Rezepte und Kassenzettel aufbewahren
Wer seine Ausgaben in der Steuererklärung angeben will, sollte in jedem Fall alle Rezepte und Kassenzettel aufbewahren. Fordert ...
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