Rollläden müssen wieder angebracht werden

Modernisierung

Die Außenjalousien muss der Vermieter wieder anbringen, wenn diese vorher vorhanden waren. Das gilt auch dann, wenn der Mieter sich mit der Modernisierung einverstanden erklärt hatte. So hat das Amtsgericht München am 22. März 2019 (Az. 473 C 22571/18) entschieden, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de (DAA) informiert.

Der Kläger in dem Fall wohnte in München in einer Erdgeschosswohnung. Vor seinem Wohnzimmerfenster hatte er Außenrollläden. Die Vermieterin wollte statt des Fensters einen Balkon mit einem bodentiefen Balkontürenelement ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.