Keine Entschädigung für auf Absage angelegte Bewerbung

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

So urteilte das Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 562/16) in Erfurt. Denn hat sich der Bewerber nur um die Stelle beworben, um später eine Diskriminierungsentschädigung erhalten zu können, handelt er »rechtsmissbräuchlich«.

Damit wiesen die Richter die Klage eines Rechtsanwalts gegen die Diakonie Mitteldeutschland ab. Der Anwalt hatte sich im Juli 2011 bei der Diakonie auf eine Stelle als »Referent Arbeitsrecht« beworben. Dabei wurde auch »die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche« oder einer anderen christlichen Kirche verlangt.

In seiner Bewerbung schrieb der Anwalt: »Derzeit gehöre ich aus finanziellen Gründen nicht der evangelischen Kirche an, jedoch kann ich mich mit den Glaubensgrundsätzen der evangelischen Kirche identifizieren, da ich lange Mitglied der evangelischen Kirche war.«

Als er eine Absage erhielt und...


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