Honorarärzte dürfen nicht die Regel sein

Kassel. Kliniken dürfen Ärzte nur im Ausnahmefall als freie Mitarbeiter beschäftigen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) von Dienstag hervor. Die Kasseler Richter entschieden in einem Fall aus Bayern, der Vorbildcharakter hat. Demnach unterliegen Honorarärzte meist der Sozialversicherungspflicht, und die Kliniken müssen entsprechende Abgaben abführen. »Zwingende Regelungen des Sozialversicherungsrechts und des Arbeitszeitrechts und sonstigen Arbeitnehmerschutzrechts können nicht dadurch außer Kraft gesetzt werden, dass Arbeitsverhältnisse als Honorartätigke...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.