Nicht nur Samen, auch Eizellen
Akademien fordern Modernisierung der rechtlichen Regeln zur Fortpflanzungsmedizin
Hoffnungslos veraltet erscheint vielen Wissenschaftlern und Fortpflanzungsmedizinern das deutsche Embryonenschutzgesetz von 1990. Es verbietet zum Beispiel die Eizell- und Embryospende und auch die Leihmutterschaft. Viele Neuerungen aus der Reproduktionsmedizin werden von dieser gesetzlichen Regelung nicht erfasst. Die Nationale Wissenschaftsakademie Leopoldina hat nun gemeinsam mit der Union der deutschen Akademien der Wissenschaft die Modernisierungswünsche zusammengeführt und Empfehlungen für eine zeitgemäßes Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin erarbeitet. Vorgestellt wurde das mehr als 120-seitige Papier am vergangenen Dienstag in Berlin.
Für erneuerungsbedürftig hält die Akademie verschiedene Methoden der Fortpflanzungsmedizin. So werden in Deutschland einer Frau, die mit ihrem Partner kein Kind zeugen kann, immer mehrere künstlich erzeugte Embryonen übertragen. Das soll die Erfolgschancen für eine Schwangerschaft steigern. Das Verfah...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.