Deutschlands Verhalten ist beschämend

Der Jurist Andreas Fischer-Lescano kritisiert die Verweigerung eines Dialogs mit Griechenland über Reparationen

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

Die Bundesregierung bekräftigte am Mittwoch, nicht mit Griechenland über Reparationszahlungen für die von Deutschen verursachten Schäden und begangenen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg und im Ersten Weltkrieg zu verhandeln. Deutschland beruft sich auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag, der 1990 zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges geschlossen wurde. Mit Recht?

Sich stur auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag zu berufen, ist ein ganz schlechtes Argument zur Abwehr der Reparationsansprüche. Dem würde ich nicht einmal den Status eines »juristischen Arguments« zuerkennen, weil es eigentlich nur ein Argument der Stammtische ist. Am Zwei-plus-Vier-Vertrag war Griechenland nicht beteiligt. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wäre, träfe das deutsche Argument zu, ein sogenannter Vertrag zu Lasten Dritter. Der ist aber im internationalen Recht genauso wenig zulässig wie im Privatrechtsverkehr. Es gab auch nie ein...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.