Sperrige Produkte müssen bei Mängeln nicht zurückgesendet werden
EuGH stärkt Verbraucherrechte
Mit dieser Frage beschäftigte sich das oberste Gericht der Europäischen Union (EuGH). Kunden müssen sperrige oder schwer zu transportierende Produkte bei Mängeln nicht unbedingt zurücksenden, heißt es im Grundsatzurteil des EuGH vom 23. Mai 2019 (Rechtssache C-52/18). Wenn mit dem Transport von etwa im Internet gekauften Waren erhebliche Unannehmlichkeiten verbunden wären, müssten die Verkäufer sich darum kümmern, erklärten die Luxemburger Richter. Außerdem dürften für Verbraucher keine Zusatzkosten entstehen. Mit diesem Urteil stärkte der EuGH die Rechte der Verbraucher.
Hintergrund des Urteils war eine Klage aus Deutschland. Ein Mann hatte per Telefon ein seiner Meinung nach mangelhaftes Partyzelt gekauft (Ausmaße fünf mal sechs Meter). Er verlangte die Beseitigung des Schadens oder die Lieferung eines neuen Zeltes. Die Herstellerfirma ging darauf allerdings nicht ein und bestritt die Mängel.
Das Amtsgericht Norderstedt hat...
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