Dieselabgase: Senat drohen Zwangsgelder

  • Claudia Krieg
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

»Es ist beschämend, wenn sich eine öffentliche Verwaltung nur durch gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen dazu bringen lässt, ein verbindliches Urteil umzusetzen«, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der Verein hat am Freitag Antrag auf Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Land Berlin beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Grund: Der Berliner Senat missachte das von ihr dort erstrittene Urteil vom 9. Oktober 2018 zur »Sauberen Luft« in Berlin. Bis Ende März 2019 sollte der Senat einen neuen Luftreinhalteplan für Berlin vorlegen, der alle erforderlichen Maßnahmen enthält, um die Überschreitung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft schnellstmöglich zu beenden. Dieser Plan wurde bisher nicht erlass...


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