Erstes Mietshaus enteignet

Zweckentfremdungsverbot in Steglitz-Zehlendorf erstmals angewendet

Wer Mietshäuser oder Wohnungen unerlaubt leer stehen oder verfallen lässt, kann zwangsweise enteignet werden. Dies sehen sowohl das Baugesetzbuch als auch das im April 2018 in Kraft getretene Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz vor.

Nach Informationen von rbb24-Recherche macht der Bezirk Steglitz-Zehlendorf jetzt erstmals von den Möglichkeiten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes Gebrauch. In Absprache mit der Senatsverwaltung für Stadtentwic...


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