Mehr Rente für ehemalige DDR-Volkspolizisten in Sicht
Urteil des Landessozialgerichts in Thüringen
Ehemalige Volkspolizisten der DDR in Thüringen können mit mehr Rente rechnen. Grund ist eine Entscheidung des Landessozialgerichts Thüringen vom 15. Mai 2019, wonach das Verpflegungsgeld, das DDR-Polizisten gezahlt wurde, als Einkommen gilt und deshalb bei der Berechnung der Renten berücksichtigt werden muss. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, hatte ein Mann geklagt, der seit 1958 bei der Volkspolizei beschäftigt war.
Volkspolizisten erhielten in der DDR als Bestandteil ihres Gehalts Verpflegungs- und Bekleidungsentgelte. Beim Verpflegungsgeld handelte es sich etwa um ein paar Mark pro Tag, sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion Thüringen. Bisher wird dieses Geld nicht bei der Rente berücksichtigt. Nach Schätzungen werde es sich um einen monatlichen Beitrag zwischen 50 und 75 Euro handeln.
Der Thüringer Kläger wollte erreichen, dass nicht nur das Verpflegungs-, sondern auch das Bekleidungsgeld auf seine Rente angerech...
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