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Ärztinnen wegen Paragraf 219a in Berlin vor Gericht

Gynäkologinnen wird vorgeworfen, gegen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche verstoßen zu haben

Trotz der Neuregelung des Paragrafen 219a müssen sich zwei Ärztinnen vor Gericht verantworten. Gegen sie war vorher Strafanzeige erstattet worden, weil sie gegen das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche verstoßen hätten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1120780.schwangerschaftsabbrueche-aerztinnen-wegen-paragraf-a-in-berlin-vor-gericht.html

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