Gmail bleibt ohne Überwachungszugang

Europäischer Gerichtshof: Webmail-Angebote sind keine elektronischen Kommunikationsdienste

Luxemburg. Seit 2012 streiten die Bundesnetzagentur und Google darüber, ob dessen Webmail-Angebot Gmail unter die deutschen Telekom-Bestimmungen fällt - und damit meldepflichtig ist sowie weitergehende Pflichten erfüllt werden müssten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Donnerstag nun zugunsten Googles und befand, dass Webdienste wie Gmail nach EU-Recht keine elektronischen Telekommunikationsdienste darstellen. Demzufolge müssen die Anbieter sich nicht den entsprechenden Datenschutz-Anforderungen unterwerfen und sind nicht verpflichtet, Schnittstellen für den Zugriff von Ermittlungsbehörden einzurichten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, das mit dem Berufungsverfahren in dem Rechtsstreit befasst ist, hatte den EuGH angerufen.

Google argumentiert, d...


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