Senat will Vergabemindestlohn auf 11,90 Euro anheben

Wirtschaftssenatorin Pop schlägt neues Gesetz für öffentliche Aufträge vor / Tariftreueklausel ist in Vorschlag enthalten

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.

Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) legt an diesem Dienstag den beteiligten Verwaltungen das neue »Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz« vor. »Wir wollen mit diesem Gesetz Bürokratie abbauen - und den Mittelstand in der Stadt stärken«, sagte Pop am Montag. In der Wirtschaftsverwaltung war der Entwurf für das Vergabegesetz in den vergangenen Wochen noch einmal nachbearbeitet worden. Zuvor hatten sich Verbände wie Arbeitgeber und die Gewerkschaften zu dem Vorhaben, teilweise kritisch, geäußert.

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Diese Kritik ist in dem nun zur Mitzeichnung für die anderen Senatsverwaltungen vorliegenden Entwurf teilweise eingeflossen. So ist in dem Gesetzesvorschlag der Wirtschaftssenatorin beispielsweise die sogenannte Tariftreueregelung enthalten. Damit soll sichergestellt werden, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die das Gesetz regelt, nur solche Unternehmen zum Zuge kommen, die sich auch an geltende Tarifvertragsregelungen halten. Eigentlich wird eine entsprechende EU-Richtlinie erst für Mitte 2020 erwartet. Berlin integriert das Vorhaben aber bereits jetzt, so wie es der DGB im Bezirk Berlin und Brandenburg gefordert hatte.

Überhaupt ist es das Ziel des neuen Vergabegesetzes, dass die Berliner besser an den Gewinnen der prosperierenden Wirtschaft beteiligt werden. Dazu wird der Vergabe-Mindestlohn, den die Unternehmen bei der Übernahme eines öffentlichen Auftrages an ihre Beschäftigten zahlen müssen, in Zukunft weiter angehoben. »11,90 Euro Stundenlohn sind ein sehr deutliches Signal«, betont Wirtschaftssenatorin Ramona Pop. Und: »Damit liegen wir bundsweit an der Spitze - danach Brandenburg mit 10,50 Euro«, so die Wirtschaftssenatorin. Mit eingeflossen in die Mindestlohn-Höhe sind auch die vergangenen Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst. Der Stundenlohn von 11,90 Euro entspricht dem Einstiegsgehalt in der Verwaltung. Der Senat signalisiert: Wir bezahlen die Beschäftigten der öffentlichen Auftragnehmer nicht schlechter als die Beschäftigten in den Berliner Landesverwaltungen und in den Bezirken.

Ob es am Ende bei 11,90 Euro bleibt, ist abzuwarten. Aus der SPD-Fraktion war immer wieder die Forderung zu hören gewesen, einen alterssichernden Mindestlohn zu verabschieden. Der Lag nach Berechnungen der SPD-Bundestagsfraktion vor Kurzem noch bei 12,63 Euro Stundenlohn. Wirtschaftssenatorin Pop spricht denn auch von »einem ersten Schritt hin zu einem alterssichernden Gehalt«.

Beibehalten werden laut dem Vorschlag aus der Wirtschaftsverwaltung die sogenannten Wertgrenzen. Demnach werden die sozialen, ökologischen und nachhaltigen Kriterien, die das Vergabegesetz vorgibt, nur dann zum Tragen kommen, wenn die Wertgrenze des Auftrags über

10 000 Euro liegt. Wirtschafts- und Unternehmerverbände hatten dagegen gefordert, die Wertgrenzen weiter zu erhöhen. Die Gewerkschaften hatten das abgelehnt, mit dem Verweis, dass sonst die meisten Vergaben unter dem »Radar« laufen würden. Doch auch bei der 10 000er-Grenze ist das Gros der Vergaben nicht betroffen. Rund 80 Prozent der Aufträge liegen laut Schätzung der Verwaltung unter dieser Grenze. Durch die Vereinheitlichung der Wertgrenzen auf 10 000 Euro werde Bürokratie abgebaut, so Pop.

Wo es möglich ist, will der Senat bei den ökologischen Kriterien auch auf Siegel wie beispielsweise das Umweltzeichen »Blauer Engel« zurückgreifen. Auch eine »Härtefallklausel« soll es geben, nämlich für den Fall, wenn eine Ausschreibung nicht erfolgreich war.

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