Wer eine Abfindung vereinbart, kann die Steuersumme mindern

Schenkung von Immobilien

Wer in dieser Situation vorsorglich eine Abfindung vereinbart, um Anfechtungen zu vermeiden, der kann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den zu versteuernden Betrag um diese Summe mindern, so das Finanzgericht Münster (Az. 3 K 1237/17).

Der Fall: Eine Frau übertrug nach dem Tode ihres Ehemannes Grundbesitz an zwei der drei gemeinsamen Kinder, die in der Folge wegen Ü...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -