Über 4500 Bodenreform-Grundstücke in Landesbesitz

Zwölf Jahre nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2007

Knapp zwölf Jahre nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Bodenreform-Affäre befindet sich noch immer der größte Teil der Liegenschaften im Besitz des Landes Brandenburg. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums in Potsdam auf eine Anfrage aus der CDU-Landtagsfraktion hervor.

Die Bundesrichter hatten im Dezember 2007 scharf gerügt, dass sich Brandenburg als Eigentümer von Tausenden von Bodenreform-Grundstücken ins Grundbuch hatte eintragen lassen, ohne gründlich nach den rechtmäßigen Besitzern oder Erben gesucht zu haben.

Mit einer Bodenreform waren 1945 Großgrundbesitzer mit mehr als 100 Hektar Land in der sowjetischen Besatzungszone enteignet worden. Das Land wurde sogenannten Neubauern übergeben, die ihren Besitz später in die landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) einbringen mussten, formal aber Eigentümer blieben. Mit dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz von 1992 hatten aber nur Erben...


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