Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung?

Antwort von Herbert Nowak, bAV-Experte von ERGO:

Bisher war es Arbeitgebern selbst überlassen, ob sie sich an der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ihrer Mitarbeiter beteiligen oder nicht. Das hat sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz geändert: Zahlt ein Arbeitnehmer über die sogenannte Gehaltsumwandlung Teile seines Bruttogehalts in eine bAV ein, dann spa...


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