Kirschen aus Nachbars Garten

Streit und Unfälle bei der Obsternte vermeiden

  • Michaela Rassat und Dimitar Gouberkov
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Doch das Obst im Garten kann auch schnell Anlass für einen Nachbarschaftsstreit sein. Wem gehören Überhang und Fallobst? Und wie geht die Obsternte sicher vonstatten?

Kleinkrieg am Gartenzaun

Jeder dritte Deutsche hat schon mal Streit mit seinen Nachbarn gehabt. Immer wieder sind auch Äste, die über die Grundstücksgrenze hinausragen, Anlass für Ärger. Der Überhang kann nicht nur einen unerwünschten Schatten in Nachbars Garten werfen. Häufig entfacht auch das daran wachsende Obst Streitereien.

Aus juristischer Sicht sieht die Lage so aus: Überhängende Äste müssen Nachbarn tolerieren, solange der Wuchs die Benutzung des Grundstücks nicht erheblich beeinträchtigt. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie das daran wachsende Obst auch ernten dürfen: Der Ertrag gehört grundsätzlich dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum gepflanzt ist. Mit einem speziellen Obstpflücker darf er überhängende Zweige abernten. Wenn er hingegen ...


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