Ist eine Erbausschlagung wieder rückgängig zu machen?
Erbrecht
Das ist dann der Fall, wenn sich der Erbe über die Zusammensetzung der Erbschaft - also über das Verhältnis von Vermögen und Schulden - geirrt hat. Das kann beispielsweise passieren, wenn er den Wert von Erbschaftsgegenständen falsch eingeschätzt hat.
Schlägt ein Erbe den Nachlass allerdings pauschal und lediglich auf Basis von Vermutungen aus, kann er seine Entscheidung nicht anfechten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 19. Dezember 2018 (Az. 3 Wx 140/18) entschieden.
Der Fall: Eine verwitwete, alleinlebende Frau mit kleiner Rente war verstorben. Ein Testament hatte sie nicht gemacht. Ihre Schwester und weitere gesetzliche Erben schlugen das Erbe aus. Das Gericht setzte daraufhin eine berufsmäßige Nachlasspflegerin ein, die herausfand, dass die Verstorbene Ersparnisse hinterlassen hatte. Nach Abzug aller Kosten war der Nachlass noch mit einigen tausend Euro im Plus.
Als die Schwester davon erfuhr, erklärte sie bei Gericht, d...
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