Niedrigere Hotelpreise unzulässig
Buchungsportal
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. VI - Kart 2/16 (V)) vom 4. Juni 2019 darf das Buchungsportal Booking.com Hotels verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten als über das Portal. Das OLG hob damit die Untersagung dieser Praxis durch das Bundeskartellamt auf. Die Klausel sei nicht wettbewerbsbeschränkend, sondern notwendig, um »ein illoyales Umlen...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.